Als Leoni die ersten epileptischen Anfälle hatte, war ein erhöhtes Kindergeld oder Pflegegeld für uns kein Thema. Erst als sich Leonis Entwicklung merklich verzögerte und wir neben Therapiereiten, Ergotherapie mit ihrem geliebten Therapiehund Anuk und verschiedene Labor- und Arztbesuche zu bezahlen hatten, suchten wir um beides an. Maria war zu der Zeit nahezu 24 Stunden am Tag nur bei Leoni. Also dachten wir es würde kein Problem geben mindestens die Stufe 3 zu erreichen. Stufe 3 war uns wichtig, da Maria sich ab dieser Stufe versichern lassen könnte und so keine Pensionsjahre verliert. Leider wurde Leoni am 15. Oktober 2010 nur Stufe 2 zuerkannt mit der Begründung, dass Kinder unter 5 viele Dinge noch nicht selbstständig können und daher kein so großer Mehraufwand nötig ist. Gegen diesen Bescheid gab es ausdrücklich keine Möglichkeit eines Einspruches. Auf dem Bescheid stand, dass man die Einstufung nur gerichtlich Anfechten kann. Also haben wir Klage eingereicht. Bis die gerichtlich beeidigten Sachverständigen Leoni untersucht hatten vergingen einige Monate. Bei der ersten Gerichtsverhandlung hat die Vertretung der Bezirkshauptmannschaft bemängelt, dass einer der Sachverständigen den Pflegeaufwand nicht genau aufgelistet hat. Der Sachverständige erklärte dass bei Leoni eine 24 stündige Pflege bzw. Beobachtung notwendig ist und man ja sowieso nicht mehr anrechnen kann. Aber die Verteidigerin bestand darauf, also wurde die Verhandlung vertagt und ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. In der zweiten Verhandlung wurde von der Vertretung der Bezirkshauptmannschaft angezweifelt, dass Leoni zum Zeitpunkt des Bescheides schon so krank war, da bisher ja schon einige Monate vergangen sind. Also müssen wir das jetzt beweisen.
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